Röthenbach an der Pegnitz (amtlich: Röthenbach a.d.Pegnitz) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
12.431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90552
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz
2. Ordnungsamt Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz
3. Finanzamt Nürnberg-West
Wiesenstraße 10
90419 Nürnberg
Gemeinde Röthenbach an der Pegnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Im Gewerbegebiet Fischbachstraße in Röthenbach wird die Firma Igefa statt Panattoni bauen, mit einem geplanten Baubeginn in der zweiten Hälfte 2025. Zuvor gab es kontrovers diskutierte und kritisierte Pläne von Panattoni für eine Logistikhalle, die wegen Unstimmigkeiten über eine Dachbegrünung oder Photovoltaik-Anlage nicht umgesetzt wurden.
In einem anderen Projekt plant die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Seespitze“, um eine Wohnbebauung mit vier Mehrfamilien- und acht Reihenhäusern zu ermöglichen, da ein Bedarf an Wohnraum besteht.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen geändert, um Gewerbeflächen und soziale Einrichtungen zu schaffen und den Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.